Gewerberaummietverträge - Wichtige Punkte für Vermieter!
- dellbruegge
- 21. März
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Aktualisiert: 22. März
Welche Arten gibt es?
Mietverträge über Grundstücke, § 578 Abs. 1 BGB (z.B. Parkplatz) oder
Mietverträge über Räume die nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und
geeignet sind, § 578 Abs. 2 BGB (z.B. Lagerhalle)
Das gilt es u.a. für Vermieter von Gewerberaum zu beachten:
Im Gewerberaummietrecht gelten nicht die Grundsätze des sozialen Mietrechts
Vorteil: Mehr Vertragsfreiheit (z.B. ist die Änderung der Miethöhe während eines laufenden Mietvertrags zulässig)
Enge Beschreibung des Mietzwecks
Vorteil: Eine Nutzungsänderung des Mietobjekts bedarf der Zustimmung des Vermieters
Vorteil: Hieraus lässt sich ein Konkurrenzschutz ableiten
Zeitliche Befristung des Gewerberaummietvertrages
Vorteil: Die ordentliche Kündigung kann vertraglich ausgeschlossen werden
(eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund kann niemals vertraglich ausgeschlossen werden)
Preisklauseln
Dienen dem Schutz der Geldentwertung (Inflation)
Vorteil: Möglichkeit von Mietanpassungen bei längeren Festlaufzeiten
Regelung, dass der Vermieter wegen seiner fälligen Forderungen während des Mietverhältnisses Zugriff auf die Kaution hat
Vorteil: Schneller Rückgriff auf die Kaution